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 v.l.n.r: H. Kies, F. Birkenstock, H. Reichert, F. Ölmez, H. Bosse, F. Kahler, H. Ramsel, H. Rahr
- Angebot
- Ansprechpartner
- Förderleistungen
- Jobbörse der Agentur für Arbeit
Angebot
Zentrales Anliegen von team:arbeit, dem Arbeitgeberservice des Jobcenter Wuppertal, ist die Vermittlung von Arbeitsuchenden in offene Stellen. Wir bieten:
- Kostenlose Arbeits- und Ausbildungsvermittlung
- Kompetente Personalauswahl regional und überregional
- Umfassende Information über Förderleistungen
So finden Sie uns:
Anschrift: Jobcenter Wuppertal Arbeitgeberservice Bachstr. 2 42275 Wuppertal E-Mail:  Hotline: 0202 74763 555 Fax: 0202 74763 999
Ihre Ansprechpartner bei team:arbeit
Kathrin Birkenstock Teamleitung Tel: 0202 74763 940 E-Mail: 
Thomas Bosse Tel: 0202 74763 942 E-Mail: 
Saniye Kahler Tel: 0202 74763 947 E-Mail: 
Hartmut Kies Tel: 0202 74763 943 E-Mail: 
Filiz Ölmez Tel: 0202 74763 946 E-Mail: 
Maximilian Rahr Tel: 0202 74763 945 E-Mail: 
Bernd Ramsel Tel: 0202 74763 944 E-Mail: < P>
Ralf Reichert Tel: 0202 74763 941 E-Mail: 
team:arbeit-Hotline: 0202 74763 555
Förderleistungen
- Eingliederungszuschuss (EGZ)
Arbeitgeber können bei Einstellung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen Zuschüsse zum Ausgleich vorhandener Vermittlungshemmnisse erhalten. Förderhöhe und Dauer richten sich nach dem Umfang der Minderleistung des/der Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin und dem erforderlichen Einarbeitungsaufwand. Zu beachten ist, dass zum Förderzeitraum ein Nachbeschäftigungszeitraum von gleicher Dauer einzuhalten ist. Auf die Nachbeschäftigung kann bei der Vermittlung von über 50jährigen Arbeitslosen verzichtet werden. Das geförderte Beschäftigungsverhältnis muss mindestens 12 Monate betragen. Der Antrag muss vor Arbeitsaufnahme gestellt werden und zwar formlos telefonisch oder schriftlich.
- Betriebliche Trainingsmaßnahmen
Bei Bewerbern/Bewerberinnen, deren Eignung vorab nicht abschließend eingeschätzt werden kann, kann der Einstellung eine betriebliche Trainingsmaßnahme bis zu maximal 4 Wochen vorgeschaltet werden. Diese anschließende Förderung durch einen Eingliederungszuschuss ist möglich, die Dauer der Trainingsmaßnahme wird aber angerechnet.
- Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
Eine Förderung ist möglich in Form von
- Zuschüssen zur Ausbildungsvergütung
- Arbeitshilfen für behinderte Menschen (Arbeitsplatzausstattung)
- Probebeschäftigung behinderter Menschen
- Kombilohn
Beschäftigungszuschuss nach §16e SGB II
Menschen mit erheblichen Vermittlungshemmnissen haben es naturgemäß schwerer, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Aber auch diese Menschen sind in der Regel hoch motiviert und zuverlässig. Daher wurde speziell für diesen Personenkreis der Beschäftigungszuschuss nach § 16e SGB II eingeführt, der gemeinhin auch als Kombilohn bekannt ist.
Bei den Tätigkeitsbereichen gibt es keine Einschränkungen. Förderfähige Personen können z.B. eingesetzt werden im kaufmännischen Bereich, im Sekretariat, für die Betreuung im Bereich der Pflege, im Handwerk und auf dem Bau, für unterschiedliche Helfertätigkeiten oder in Gastronomie und Küche.
Als Arbeitgeber können Sie diesen Zuschuss bekommen, wenn Sie Arbeitnehmer einstellen, die
- zuvor Arbeitslosengeld II erhalten haben,
- länger als ein Jahr arbeitslos sind,
- mindestens 18 Jahre alt sind und
- die aufgrund einer begrenzten Leistugsfähigkeit langfristig keine Chance haben, einen Arbeitsplatz zu finden.
Gefördert werden in der Regel neue Arbeitsplätze, die sozialversicherungspflichtig sind, tariflich oder ortsüblich entlohnt werden und eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten haben. Die Förderhöhe richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des langzeitarbeitlosen Hilfeempfängers. Der Zuschuss kann bis zu 75 % des sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts betragen. Die Förderdauer beträgt zunächst bis zu 24 Monate, kann aber auch verlängert werden.
Ihre Vorteile:
- Hohe Förderung für den Arbeitgeber (bis zu 75 % des Arbeitgeberbrutto)
- Förderhöhe bis zu 24 Monate (mit der Möglichkeit einer Verlängerung)
- Kosten für begleitende Qualifizierung in den ersten 12 Monaten werden gefördert
- Beratung und Unterstützung bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen
- Erstellung des Tätigkeitsprofils und Personalauswahl
- Beratung in Qualifizierungsfragen
Kein Risiko:
Wenn sich ein Beschäftigungsverhältnis als nicht tragbar erweisen sollte, kann es normal im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsfrist beendet werden, und es entstehen keine Rückforderungen der bis dahin gewährten Zuschüsse.
Aber so weit kommt es in der Regel nicht: Unsere Beratung der Arbeitgeber ist persönlich und individuell. Die Stellenbesetzung erfolgt exakt auf die Anforderung des Arbeitsplatzes hin und in enger Abstimmung mit Ihnen. Dadurch sind Fehlentscheidungen weitestgehend ausgeschlossen.
Ansprechpartnerin: Frau Dudda-Dillbohner Tel: 0202 74763 914
Anschrift: Jobcenter Wuppertal Bachstr. 2 42275 Wuppertal
Jobbörse der Agentur für Arbeit
Die Jobboerse der Agentur für Arbeit bietet Ihnen eine Vielzahl von Funktionen. Sie können Stellenangebote aufgeben und passgenau nach Bewerbern suchen:
Jobbörse für Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit |
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