Vereinfachter Antrag auf Leistungen für einen Monat wegen einmaliger Heiz- und Nebenkosten
Aufgrund der zuletzt deutlich gestiegenen Energiekosten haben Sie vielleicht eine außergewöhnlich hohe Abrechnung für Heizkosten von Ihrem Energieversorger oder eine sehr hohe Nebenkostenabrechnung von Ihrem Vermieter erhalten. Wenn Sie aktuell keine Leistungen nach dem SGB II erhalten, die hohe Energiekostenrechnung aber nicht bezahlen können, dann haben Sie vielleicht für den Monat der Fälligkeit der Rechnung einen Anspruch auf Bürgergeld nach dem SGB II. Das gleiche gilt für Sie, wenn Sie Heizmittel für Ihre Heizungsanlage (z.B. Öl oder Holzpellets) selbst beschaffen müssen und sich einen angemessenen Vorrat wegen der gestiegenen Preise nicht leisten können, diesen aber dringend benötigen.
Hier finden Sie sowohl den für solche Fälle konzipierten Leistungsantrag als auch ein Merkblatt mit Hinweisen zur Antragstellung. Wenn Sie davon ausgehen, dauerhaft Unterstützung zu benötigen und nicht nur für einen Monat, stellen Sie bitte stattdessen einen allgemeinen Antrag auf Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld. Diesen finden Sie hier.