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Pressemeldung – 24.10.2017

Information über die gesetzlichen Änderungen 2018

Zum 01.01.2018 treten einige gesetzliche Änderungen in Kraft, die sich auf die Berechnung der Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) auswirken.

So erhöht sich die Regelleistung für alle Personen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten.

Darüber hinaus erhöhen sich die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) und zum Kindergeld. Die für Sie zutreffenden Änderungen werden automatisch umgesetzt. Eine gesonderte Antragstellung ist daher nicht erforderlich. Für etwaige Rückfragen stehen Ihnen die für Sie zuständigen Fachkräfte zu Verfügung.

Hotline Jobcenter

Die Hotline ist zu folgenden Zeiten für Sie erreichbar: 

Mo – Mi: 08:30 – 16:00 Uhr
Do: 08:30 – 17:30 Uhr
Fr: 08:30 – 12:30 Uhr

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal

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