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Pressemeldung – 27.03.2017

Neue angemessene Kosten der Unterkunft

Am 01.03.2017 wurde ein neuer – gemäß § 558 d BGB qualifizierter – Mietspiegel für die Stadt Wuppertal veröffentlicht.

Dieser Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen auf Basis einer repräsentativ angelegten Befragung und wissenschaftlichen Auswertung erstellt und von den im „Arbeitskreis Mietspiegel“ stimmberechtigten Interessenverbänden der Mieter- bzw. Vermieterseite anerkannt. Diese Änderung führte zu einer Anpassung der angemessenen Bruttokaltmieten.

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