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Pressemeldung – 05.11.2019

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit von Sanktionen

Seit heute liegt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit von Sanktionen und bringt Klarheit.

Urteil bringt Klarheit

Der Vorstandsvorsitzende der Jobcenter Wuppertal AöR, Thomas Lenz,  begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit von „Sanktionen“.

„Es ist gut und entspricht schon einer längeren Forderung der Jobcenter an den Gesetzgeber, die Regelungen zu den Sanktionen zu überprüfen. Insbesondere die aufgrund der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen vorgenommenen Kürzungen der Wohnkosten halten wir schon immer für höchst problematisch.“

Insgesamt sind in Wuppertal aber deutlich unter 3 % der Leistungsberechtigten von Sanktionskürzungen betroffen. Nur ein kleiner Teil hiervon ist über 30 % sanktioniert.

„ Ich habe heute angewiesen, dass unverzüglich alle laufenden Sanktionsverfahren über den vom Bundesverfassungsgericht festgelegten Rahmen von 30 % überprüft werden“, so Thomas Lenz.

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