Inhalt anspringen

Pressemeldung – 19.07.2019

Wichtige Änderungen zum 01.08.2019

Durch das Starke-Familien-Gesetz ändert sich einiges beim Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche

Die Änderungen im Überblick

  • Kein Antrag mehr notwendig! 

Ab dem 01.08.2019 müssen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nicht mehr extra beantragt werden. 

Sie müssen nur noch nachweisen, welche Kosten Ihnen entstehen.

  • Ausnahme: Nachhilfe

Um die Kosten für Nachhilfe zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden.

  • Mehr Geld für das Schulbedarfspaket:
  • insgesamt 150,- Euro statt bisher 100,- Euro

Der Betrag von 150,- Euro teilt sich so auf:

  • zum 01.08.2019 bekommt jedes Kind/ jeder Jugendliche 100,- Euro,
  • zum 01.02.2020 dann noch einmal 50,- Euro.

Wichtig: Kinder und Jugendliche im Alter bis 15 Jahre bekommen die Zahlung automatisch.

Für Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr muss eine aktuelle Schulbescheinigung vorliegen

  • Eigenanteil für Mittagessen fällt weg

Ab dem neuen Schuljahr entfällt der Eigenanteil für das gemeinsame Mittagessen in Schule und Kita.

Wichtig: Die Kosten für das gemeinsame Mittagessen müssen nachgewiesen werden, sonst kann das Geld nicht gezahlt werden.

  • Mehr Geld für Teilhabe
  • Zum Beispiel für: Sportverein, Musik-oder Malschule

Statt 10,- Euro werden nun 15,- Euro im Monat gezahlt.



Weitere Informationen

Informationen zu den neuen Regelungen erhalten Sie bei den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in Ihrer Geschäftsstelle.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Jobcenter Wuppertal

Diese Seite verwendet technisch notwendige Cookies, um für Sie die vollständige Funktionalität der Webseite zu gewährleisten. Weitere Informationen zum Einsatz von Cookies und deren Unterbindung, erfahren Sie in der Datenschutzerklärung DSGVO.

Datenschutzerklärung DSGVO
Sprache auswählen

Bei der Übersetzung dieser Website werden Ihre Anfragen an Google gesendet.

Seite teilen