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Pressemeldung – 22.05.2020

Corona-Update: Die wichtigsten Infos kompakt

Stand 22.05.2020: Hier gibt es einen Überblick über die wichtigsten Informationen zur Grundsicherung nach dem SGB II im Jobcenter Wuppertal während der Corona-Krise.

Die Corona-Krise dauert an - Wir sind weiter für Sie da, seit dem 25.05.2020 auch wieder persönlich!

Die Corona-Pandemie wird uns noch eine längere Zeit begleiten. Auch das Jobcenter Wuppertal passt seine Arbeitsweise an die aktuellen Entwicklungen an. Daher sind seit dem 25. Mai 2020 wieder persönliche Vorsprachen im Jobcenter möglich, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung und unter Einhaltung strenger Sicherheitsmaßnahmen zum Infektionsschutz. So herrscht zum Beispiel in allen Gebäuden des Jobcenters eine Maskenpflicht.

Wir möchten das Ansteckungsrisiko für unsere Beschäftigten und Kunden*innen reduzieren und alle nicht notwendigen persönlichen Kontakte vermeiden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir weiterhin vorrangig telefonische Beratungen durchführen werden und nur in notwendigen Einzelfällen ein persönliches Gespräch anbieten.

Alle SGB II-Angelegenheiten rund um finanzielle Hilfen (Leistungsgewährung) können und sollen weiterhin möglichst telefonisch, per Mail oder schriftlich geklärt werden. Wenn Sie in dringenden Angelegenheiten persönlich vorsprechen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechperson und vereinbaren einen Termin.

Bei allen Fragen zu Ausbildung, Arbeit und beruflicher Qualifizierung möchten wir Sie auch in der Corona-Krise bestmöglich unterstützen. Wir werden unsere Beratungsangebote zunächst auch weiter primär telefonisch durchführen und die persönliche Beratung vor Ort schrittweise ausbauen. Wenn Sie ein persönliches Gespräch wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Wenn Sie eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch erhalten, steht es Ihnen frei, dieses Angebot anzunehmen. Die Wahrnehmung des Termins ist freiwillig und Sie haben keine Nachteile zu befürchten.


Ihre Kontaktmöglichkeiten - so erreichen Sie uns!

Sie können uns telefonisch, per Mail, per Fax und per Post erreichen. Bitte beachten Sie dabei folgende wichtige Hinweise:

E-Mail

Bitte reichen Sie alle Anträge, Nachweise oder Anschreiben möglichst per E-Mail ein. Nutzen Sie dafür bitte die Mail-Adresse der jeweiligen Geschäftsstelle (siehe unten) und nicht die Mail-Adresse Ihrer Ansprechperson. Im Krankheitsfall der Mitarbeiter*innen können diese Anliegen nicht bearbeitet werden. Sie können zum Beispiel mit Ihrem Handy ein Foto von den einzureichenden Nachweisen machen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Dateien in guter und lesbarer Qualität versenden. Unsere elektronische Akte kann nur Dateien im PDF- und JPEG-Format verarbeiten. Um Verzögerung in der Bearbeitung zu vermeiden, reichen Sie bitte bevorzugt die genannten Datei-Formate ein. Hier finden Sie viele Anträge zum Download.

Telefonischer Kontakt

Wir sind telefonisch für Sie da. Jede Beratung, die zuvor persönlich stattgefunden hat – egal ob in der Eingangszone, zur Abgabe eines Neuantrags oder zu Ihrer beruflichen Situation – wird vollwertig durch telefonische Beratungen ersetzt. Wir haben unsere telefonischen Erreichbarkeitszeiten und Kapazitäten für Sie erweitert. Sie erreichen uns zu üblichen Bürozeiten, das heißt montags bis mittwochs zwischen 8.30 und 16 Uhr. An Donnerstagen sind wir bis 17.30 Uhr und freitags bis 12.30 Uhr für Sie telefonisch erreichbar. Wenn Sie uns wegen eines hohen Anrufaufkommens nicht direkt erreichen können, rufen wir Sie spätestens am nächsten Werktag zurück. Darauf können Sie sich verlassen.

Die Telefonnummern der für Sie zuständigen Ansprechpersonen finden Sie hier. Zusätzlich kann jede Geschäftsstelle über die Geschäftsstellen-Hotline erreicht werden (siehe unten). Sie können auch unsere zentrale Jobcenter-Hotline unter der Rufnummer 0202-747630 anrufen.

Post

Sie können uns selbstverständlich weiterhin die Unterlagen per Post übersenden oder persönlich in den Hausbriefkasten der jeweiligen Geschäftsstelle werfen. Allerdings bitten wir diesen Weg nur dann zu nutzen, wenn Ihnen das Einreichen der Unterlagen in digitaler Form, also per E-Mail, nicht möglich ist. Die Bearbeitung der Papierpost kann nicht so schnell  erfolgen wie die Bearbeitung der digitalen Post, da diese zunächst eingescannt werden muss. Wir bitten Sie darum, die Unterlagen nicht zu tackern, mit Klebezetteln zu bekleben oder zusätzlich in Klarsichtfolien zu stecken. Dies erleichtert uns das effiziente Einscannen der Papierpost.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Post nicht mehr persönlich entgegen nehmen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit und dem Schutz unserer Beschäftigten vermeiden wir jeden nicht notwendigen persönlichen Kontakt.

Wichtiger Hinweis: Aktuell beobachten wir lange Postlaufzeiten (von bis zu 10 Tagen). Um eine schnellere Bearbeitung Ihrer Anträge zu erreichen, bitten wir Sie, Ihre Unterlagen möglichst per E-Mail einzureichen.

Hier finden Sie die Kontaktdaten Ihrer Geschäftsstelle

Finanzielle Hilfe

Hinweise zu Neuanträgen

Wenn Sie einen neuen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II stellen möchten, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail. Wir melden uns umgehend (am gleichen, spätestens am nächsten Tag) bei Ihnen und besprechen mit Ihnen das weitere Verfahren. Sie müssen nicht mehr persönlich in die Geschäftsstelle zur Identifizierung kommen. Alle notwendigen Antragsunterlagen werden Ihnen per Post übersandt und es werden mit Ihnen zwei ausführliche telefonische Beratungen durchgeführt. Es ist wichtig, dass wir Sie unter den von Ihnen angegebenen Kontaktmöglichkeiten erreichen. Insbesondere sind die telefonischen Beratungstermine für eine zügige Antragsbearbeitung sehr wichtig und wir bitten Sie, diese zwingend einzuhalten.

Hinweise zur Weiterbewilligung der Leistungen

Wenn Sie bereits Leistungen vom Jobcenter erhalten und Ihr Bewilligungsabschnitt in den nächsten Monaten endet, müssen Sie keinen Weiterbewilligungsantrag stellen. Ihre Leistungen werden automatisch weitergezahlt. Einen entsprechenden Bewilligungsbescheid erhalten Sie wie gewohnt rechtzeitig. Die Weiterbewilligung ohne gesonderten Antrag gilt zunächst für alle bewilligten Leistungen, die im Mai, Juni, Juli oder August 2020 enden.

Sollten sich allerdings Änderungen in Ihren persönlichen und/oder finanziellen Verhältnissen ergeben haben, teilen Sie uns diese bitte schnellstmöglich mit. Rufen Sie uns hierzu an oder schreiben Sie uns.

Hinweise zu Notfällen

Sollten Sie sich in einer unabweisbaren Notlage befinden, rufen Sie uns bitte an. Wir werden mit Ihnen gemeinsam eine Lösung finden. Gegebenenfalls wird auch eine persönliche Vorsprache in der Geschäftsstelle ermöglicht.


Berufliche Integration

Beratung zu Ihrer beruflichen Situation

Mit Beginn der Corona-Pandemie haben wir alle persönlichen Beratungsgespräche zur beruflichen Integration ausschließlich telefonisch durchgeführt. Denn unser Ziel ist, immer für Sie erreichbar zu sein und Sie bei allen Fragen zu Ausbildung, Arbeit und beruflicher Qualifizierung bestmöglich zu unterstützen. Wir werden unsere Beratungsangebote zunächst auch weiter primär telefonisch durchführen, um Ansteckungsrisiken zu reduzieren und Ihre Gesundheit nicht zu gefährden.

In Einzelfällen ermöglichen wir jedoch unter Einhaltung strenger Hygiene- und Sicherheitsregeln seit dem 25.05.2020 wieder persönliche Vorsprachen.

Vorsprache nur mit Termin und nur mit Mund-Nasen-Maske

Um den Publikumsverkehr genau steuern zu können, sind Vorsprachen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Außerdem benötigen Sie für Ihre persönliche Vorsprache eine Mund-Nasen-Maske.

Ihre Vorsprache ist freiwillig

Wenn Sie eine Einladung zu einem Beratungsgespräch erhalten, sind Sie nicht verpflichtet, zu dem Termin zu erscheinen. Das heißt, es entstehen Ihnen keine finanziellen Nachteile, wenn Sie sich doch gegen eine persönliche Vorsprache entscheiden. Sie müssen keine Sanktionen befürchten. Wir würden uns aber freuen, wenn Sie uns in diesem Fall Bescheid geben und den Termin dann telefonisch wahrnehmen. Denn wir möchten mit Ihnen die nächsten Schritte Ihres beruflichen Weges in Ruhe besprechen.

Eingliederungsvereinbarungen

Sollten Sie aktuell keine gültige Eingliederungsvereinbarung haben, machen Sie sich hierüber bitte keine Sorgen. Eine gültige Eingliederungsvereinbarung ist keine Voraussetzung zur Zahlung von Grundsicherungsleistungen. Ihre Integrationsfachkraft setzt sich mit Ihnen in Verbindung, sobald eine neue Eingliederungsvereinbarung erforderlich ist.

Eingliederungsmaßnahmen und Arbeitsgelegenheiten

Um unsere Kunden*innen bestmöglich in ihren verschiedenen Lebenssituationen zu unterstützen, haben wir als Jobcenter Wuppertal schon immer eine Vielzahl von Maßnahme-Angeboten sowie Arbeitsgelegenheiten im öffentlichen Interesse eingerichtet.

Die Corona-Pandemie hat auch Auswirkungen auf diese Angebote gehabt. Da Ihre Gesundheit oberste Priorität hat, wurden alle Arbeitsgelegenheiten Mitte März geschlossen, um jeden nicht notwendigen persönlichen Kontakt zu vermeiden.

Die Träger unserer Eingliederungsmaßnahmen wiederum haben zusammen mit uns geprüft, welche Unterstützungsangebote in alternativer Form aufrechterhalten werden können. Hier konnte oft relativ schnell auf telefonische, postalische und Online-Begleitung umgestellt werden, sodass Ihnen Ihre bekannten Ansprechpersonen auch hier weiter zur Verfügung stehen. 

Seit Anfang Mai prüfen wir – gemeinsam mit unseren Trägern – die Möglichkeiten, unsere vielfältigen Angebote allmählich wieder „regulär“ (wenn auch mit leichten Veränderungen) aufzunehmen. Immer im Blick: Ihre Gesundheit und die Einhaltung der gesundheitsbehördlichen Vorgaben. 

Wichtig: Ihre Teilnahme erfolgt auf rein freiwilliger Basis, wenn die Maßnahmen und Arbeitsgelegenheiten wieder öffnen. Sie müssen keine Sanktionen befürchten, wenn Sie nicht teilnehmen möchten.


Das Corona-Krisen-Telefon

Sie können sich vertrauensvoll und anonym an das Corona-Krisen-Telefon wenden, wenn Sie über Ihre Sorgen mit Ärzten oder Psychologen sprechen möchten. Dieser Service ist für Sie kostenlos und wird im Auftrag des Jobcenters Wuppertal von der bit gGmbH durchgeführt.

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Bildnachweise

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