Inhalt anspringen

Pressemeldung – 15.01.2019

Mehr Geld fürs Wohnen

Die angemessene Brutto-Kaltmiete wurde in Wuppertal zum 01.01.2019 erhöht.

Im Rahmen der Grundsicherung nach dem SGB II werden auch Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Dabei gilt der Grundsatz, dass diese Kosten angemessen sein müssen. Die Stadt Wuppertal als kommunale Kostenträgerin definiert je nach Wohnungsgröße den Quadratmeterpreis, der nach den Bestimmungen des SGB II als angemessen gilt.

Im Schnitt steigen die Angemessenheitswerte um 0,21 € pro Quadratmeter. Das bedeutet, dass sich die angemessene Brutto-Kaltmiete (Grundmiete und kalte Betriebskosten) zum Beispiel für eine 50 Quadratmeter große Wohnung von 376 Euro auf 387 Euro erhöht.

Was ändert sich für Sie?

Wenn Sie in einer angemessenen Wohnung wohnen und die Kosten für Unterkunft in tatsächlicher Höhe vom Jobcenter übernommen werden, ändert sich für Sie nichts.

Sollten Sie aktuell in einer zu teuren Wohnung wohnen und Ihre Kosten der Unterkunft über den bisherigen Grenzwerten liegen, dann wird das Jobcenter künftig die neuen Höchstwerte bei der Berechnung der Brutto-Kaltmiete zu Grunde legen. Dies wird in der Regel dazu führen, dass Sie ab 2019 einen höheren Anspruch auf Mietkosten haben.

Auch bei der Anmietung einer neuen Wohnung gelten die neuen Richtwerte bei der Überprüfung der Angemessenheit der künftigen Mietkosten.

Bei Fragen zu Ihren Unterkunftskosten sprechen Sie uns gerne an!

Warum wurde die Brutto-Kaltmiete erhöht?

Die Stadtverwaltung Wuppertal orientiert sich bei der Festlegung der Angemessenheitswerte für die Brutto-Kaltmiete am Mietspiegel für Wuppertal und am Betriebskostenspiegel für NRW.

Der aktuelle fortgeschriebene und qualifizierte Mietspiegel wurde am 22.12.2018 von der Stadt Wuppertal veröffentlicht. Er wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen auf Basis einer repräsentativ angelegten Befragung und wissenschaftlichen Auswertung erstellt und von den im „Arbeitskreis Mietspiegel“ stimmberechtigten Interessenverbänden der Mieter- bzw. Vermie­terseite anerkannt. Zudem wurde am 05.12.2018 der aktualisierte Betriebskostenspiegel für NRW veröffentlicht.

Diese Änderungen führten zu einer Anpassung der angemessenen Bruttokaltmieten.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Jobcenter Wuppertal
  • Jobcenter Wuppertal AöR
  • Jobcenter Wuppertal AöR

Diese Seite verwendet technisch notwendige Cookies, um für Sie die vollständige Funktionalität der Webseite zu gewährleisten. Weitere Informationen zum Einsatz von Cookies und deren Unterbindung, erfahren Sie in der Datenschutzerklärung DSGVO.

Datenschutzerklärung DSGVO
Sprache auswählen

Bei der Übersetzung dieser Website werden Ihre Anfragen an Google gesendet.

Seite teilen