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Pressemeldung – 30.10.2019

Zebera wird zur Anlaufstelle für alle Neuzugewanderten

Ab dem 01. November 2019 ändern sich die Zuständigkeiten im Jobcenter. Zebera wird sich künftig um alle Menschen kümmern, die in den letzten 5 Jahren neu nach Deutschland zugewandert sind.

Was ändert sich ab dem 01.11.2019?

Neuanträge

Ab November wird für alle Menschen, die in den letzten 5 Jahren in Deutschland eine neue Heimat gefunden haben und jetzt einen Antrag auf SGB II-Leistungen beim Jobcenter Wuppertal stellen möchten, die Geschäftsstelle 8 zuständig sein. Damit kommt es künftig nicht mehr auf den Aufenthaltsstatus an. Egal ob man aus einem EU-Land stammt, eine Anerkennung als Geflüchteter hat oder aus einem Drittstaat kommt – wenn man in den letzten 5 Jahren nach Deutschland migriert ist, gilt man nach der neuen Definition im Jobcenter Wuppertal als Neuzugewandert*e.  

Daher wird zebera nun alle Neuanträge auf SGB II-Leistungen von Neuzugewanderten bearbeiten. Bisher war die Zuständigkeit von zebera nur auf anerkannte Geflüchtete begrenzt.

Jobcenter-Kunden*innen

Für Menschen, die bereits laufend Leistungen vom Jobcenter erhalten und die nach der Definition als Neuzugewanderte gelten (also in den letzten 5 Jahren nach Deutschland migriert sind), ändert sich nichts. Für sie bleibt die Geschäftsstelle zuständig, in der sie aktuell betreut werden (Geschäftsstelle 1 bis 8).

Wenn neuzugewanderte Familienangehörige, die bisher keine Leistungen vom Jobcenter erhalten haben, in den Haushalt eines Jobcenter-Kunden*in ziehen, ändert sich zunächst auch für sie nichts. Der Neuantrag ist in der Geschäftsstelle zu stellen, in der bereits der*die Jobcenter-Kunde*in betreut wird.

Wann gibt es einen Wechsel der Zuständigkeit?

Für Neuzugewanderte wird zebera in der Regel in den ersten 5 Jahren ihres Aufenthalts in Deutschland zuständig bleiben. Danach wechselt die Zuständigkeit, so dass dann die wohnortnahe Geschäftsstelle (also Geschäftsstelle 1 bis 7)  die Bedarfsgemeinschaft betreut. Von dieser Regel kann es aber auch Ausnahmen geben.

Warum gibt es diese neuen Regeln bei der Zuständigkeit?

Das Jobcenter Wuppertal ist davon überzeugt, dass alle Menschen, die vor kurzer Zeit nach Deutschland migriert sind, in der Regel eine besondere Beratung und umfangreiche Unterstützung brauchen. Sie müssen die deutsche Sprache neu erlernen, sie suchen in der neuen Heimat Orientierung, brauchen Informationen zu unserem Bildungs- und Sozialsystem und haben viele weitere Fragen zu allen Lebensbereichen.

Überzeugung als Grundlage für organisatorische Veränderungen

Aus dieser Überzeugung heraus hat das Jobcenter im Jahr 2015 eine zentrale Anlaufstelle für anerkannte Geflüchtete geschaffen: zebera, die achte Geschäftsstelle. Dort werden Geflüchtete umfangreich beraten, die Mitarbeitenden wurden für die Bedürfnisse dieser Zielgruppe besonders qualifiziert und beraten oftmals mehrsprachig. Dolmetschende helfen bei der Überwindung von Sprachbarrieren. Bundesfreiwilligendienstleistende helfen als Lotsen*innen bei der Orientierung im Gebäude „Haus der Integration“ oder geben Hinweise zu Formularen und Zuständigkeiten. Auch das Ehrenamt hat in der Beratungs- und Koordinierungsstelle des Jobcenters ein neues Angebot gefunden, das sie kompetent durch die oft unübersichtlichen Strukturen und Rechtskreise navigiert.

Bewährtes weiterentwickeln

Die beschriebenen Angebote für Geflüchtete bei zebera haben sich in den vergangenen vier Jahren bewährt. Da die genannten (Beratungs-)Bedarfe aus unserer Erfahrung heraus nicht nur Geflüchtete, sondern alle Neuzugewanderte haben, werden wir die Angebote auf alle Migranten*innen, die vor 5 Jahren nach Deutschland eingereist sind,  ausweiten.

Anders als bei den Geschäftsstellen 1 bis 7, deren Zuständigkeit sich am Wohnort (Stadtteil) orientiert, wird die Zuständigkeit der Geschäftsstelle 8, zebera, inhaltlich auf die Zielgruppe ausgerichtet. So können notwendige Kompetenzen, Angebote und Dienstleistungen, wie die Dolmetscher*innen, zentral vorgehalten werden. Daher betrifft die Änderung zum 01.11.2019 den Personenkreis der Neuzugewanderten.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Geschäftsstelle für Sie ab dem 01. November 2019 zuständig ist, fragen Sie Ihre Ansprechperson in der Geschäftsstelle oder rufen Sie die Jobcenter-Hotline oder die Beratungs- und Koordinierungsstelle bei zebera an.

Zentrale Hotline
Beratungs- und Koordinierungsstelle
Haus der Integration

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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