FFP2-Maskenpflicht im Jobcenter Wuppertal
Angelehnt an die Regelungen der Stadt, gilt in allen Geschäftsstellen und Leistungseinheiten des Jobcenters Wuppertal die FFP2-Maskenpflicht.
Bitte beachten Sie zu Ihrem und zum Schutz Ihrer Mitmenschen ebenfalls die bekannten Hygiene- und Abstandsregelungen.
Wir beobachten die weiteren Entwicklungen und informieren Sie an dieser Stelle über die aktuell geltenden Corona-Regelungen im Jobcenter Wuppertal.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihre persönliche Ansprechperson: Kontakt Geschäftsstellen
Für eine Beratung oder einen Neuantrag können Sie gerne während der Öffnungszeiten persönlich zu uns kommen. Weiterhin ist dies auch telefonisch, schriftlich oder per Mail möglich.
Öffnungszeiten unserer Geschäftsstellen
Montag bis Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr
Für Berufstätige, Schüler*innen und Maßnahmeteilnehmer*innen zusätzlich
Donnerstag: 14:00 - 17:30 Uhr
Bitte beachten Sie:
Zum Schutz aller haben wir eine maximale Kapazitätsgrenze in den jeweiligen Eingangszonen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn es dadurch zu Wartezeiten kommen sollte.
Weitere Informationen
Ihre Kontaktmöglichkeiten - so erreichen Sie uns!
Sie können uns persönlich, telefonisch, per Mail, per Fax und per Post erreichen. Bitte beachten Sie dabei folgende wichtige Hinweise:
Telefonischer Kontakt
Viele Anliegen können Sie direkt mit Ihrer zuständigen Ansprechperson am Telefon klären.
Telefonische Auskünfte der Leistungsgewährung erhalten Sie in der Zeit von Montag bis Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr
Bitte rufen Sie vorrangig die für Sie zuständige Ansprechperson an. Die Durchwahl finden Sie entweder in Ihrem Bescheid oder hier.
Ansonsten steht Ihnen auch unsere zentrale Hotline mit der Tel.-Nr. 0202 74763-0 zur Verfügung:
Montag bis Mittwoch: 08:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 17:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr
Das Anrufaufkommen in der zentralen Hotline ist aktuell vormittags am höchsten. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, nutzen Sie auch gern die Nachmittagsstunden.
Persönlicher Kontakt
Unsere Kollegen*innen in der Eingangszone sind zu folgenden Zeiten vor Ort:
Montag bis Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr
Für Berufstätige, Schüler*innen und Maßnahmeteilnehmer*innen zusätzlich
Donnerstag: 14:00 - 17:30 Uhr
Post
Sie können uns selbstverständlich weiterhin die Unterlagen per Post übersenden oder persönlich in den Hausbriefkasten der jeweiligen Geschäftsstelle werfen. Wir bitten Sie darum, die Unterlagen nicht zu tackern, mit Klebezetteln zu bekleben oder zusätzlich in Klarsichtfolien zu stecken. Dies erleichtert uns das effiziente Einscannen der Papierpost.
Hinweise zu Notfällen
Sollten Sie sich in einer unabweisbaren Notlage befinden, melden Sie sich bitte bei uns. Wir werden mit Ihnen gemeinsam eine Lösung finden.
Finanzielle Hilfen
Vereinfachter Zugang zu finanziellen Hilfen im SGB II
Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern, wurden Regelungen zum erleichterten Zugang zur Grundsicherung nach dem SGB II (Sozialschutzpaket) verabschiedet. Diese gelten seit März 2020 bis zum 31.12.2022.
Die Regelungen im Überblick:
- Bei Neuanträgen auf Leistungen nach dem SGB II ist das Vermögen (Ersparnisse) geschützt, wenn es Höchstgrenzen nicht überschreitet. Die Höchstgrenzen wurden vorübergehend erhöht.
- Anerkennung der Kosten der Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe in den ersten sechs Monaten nach Antragstellung ohne weitere Angemessenheitsprüfung.
Hinweise zu Neuanträgen
Wenn Sie einen neuen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II stellen möchten, rufen Sie uns an, schreiben Sie uns oder kommen Sie persönlich zu den üblichen Bürozeiten vorbei. Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen ausgehändigt und es wird das weitere Verfahren besprochen. Alle erforderlichen Antragsunterlagen werden Ihnen bei Bedarf auch per Post übersandt. Es ist wichtig, dass wir Sie unter den von Ihnen angegebenen Kontaktmöglichkeiten erreichen. Insbesondere ist der vereinbarte Beratungstermin für eine zügige Antragsbearbeitung sehr wichtig und wir bitten Sie, diesen zwingend einzuhalten.
Wer den Antrag auf Arbeitslosengeld II lieber zu Hause am heimischen Computer stellen möchte, kann dies auch tun.
Hinweise zur Weiterbewilligung der Leistungen
Wenn Sie bereits Leistungen vom Jobcenter erhalten und Ihr Bewilligungsabschnitt in den nächsten Monaten endet, müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Das entsprechende Antragsformular zur Weiterbewilligung der Leistungen wird Ihnen rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums per Post zugeschickt. Sie können dieses Formular aber auch auf unserer Homepage herunterladen und ausdrucken oder in unseren Geschäftsstellen mitnehmen.
Berufliche Integration
Beratung zu Ihrer beruflichen Situation
Aktuell weiten wir unsere persönlichen Beratungsangebote rund um Ausbildung, Arbeit und berufliche Qualifizierung wieder aus. Wir freuen uns, mit Ihnen wie früher Termine „vor Ort“ zur Besprechung Ihrer beruflichen Situation vereinbaren zu können.
Bei allen persönlichen Vorsprachen achten wir auf die Einhaltung strenger Hygiene- und Sicherheitsregeln – in Ihrem Interesse und im Interesse unserer Mitarbeiter*innen.
Doch ob telefonisch oder persönlich - im Vordergrund steht für uns bei jedem Gespräch, Ihnen immer die passenden Unterstützungs- und Beratungsangebote zu unterbreiten. Denn wir möchten Sie gezielt auf Ihrem Weg in die Arbeitswelt begleiten und Ihnen helfen, eine Beschäftigung zu finden, die genau zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation passt.
Vorsprache nur mit Termin und nur mit FFP2-Maske
Um den Publikumsverkehr genau steuern zu können, sind persönliche Vorsprachen im Bereich der beruflichen Integration nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Außerdem benötigen Sie für Ihre persönliche Vorsprache eine FFP2-Maske.
Eingliederungsmaßnahmen und Arbeitsgelegenheiten
Um unsere Kunden*innen bestmöglich in ihren verschiedenen Lebenssituationen zu unterstützen, haben wir als Jobcenter Wuppertal schon immer eine Vielzahl von Maßnahme-Angeboten sowie Arbeitsgelegenheiten im öffentlichen Interesse eingerichtet. Diese stehen unseren Kunden*innen – natürlich unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und Arbeitsschutzvorschriften – auch weiter zur Verfügung.
Grundsätzlich gilt: Die Gesundheit unserer Kunden*innen und Kooperationspartner*innen hat oberste Priorität!