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Pressemeldung – 09.01.2023

Bürgergeld: Umsetzung zum 01.01.2023 verlief erfolgreich

Die Einführung des Bürgergelds zum 1. Januar durch das Jobcenter Wuppertal ist planmäßig verlaufen. Damit haben im Januar rund 48.000 Regelleistungsberechtigte in Wuppertal erstmalig das Bürgergeld erhalten. Das Jobcenter Wuppertal hatte für die Umstellung wenig Vorlaufzeit, denn die Einführung des Bürgergelds wurde erst im Dezember endgültig beschlossen. So mussten in kürzester Zeit zum Beispiel die Bescheide und Vordrucke angepasst werden. „Es gab zum Jahreswechsel keine besonderen Vorkommnisse und die Leistungen wurden pünktlich zur Auszahlung gebracht. Wir sind trotz der Kurzfristigkeit des Gesetzgebungsverfahrens – das Gesetz wurde erst kurz vor Weihnachten verabschiedet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – sehr froh, dass alles pünktlich umgesetzt werden konnte. Auch im Rahmen der durch das Jobcenter eingerichteten zentralen Notdienste hat es keine besonderen Auffälligkeiten gegeben“, so der Vorstandsvorsitzende der Jobcenter Wuppertal AöR, Thomas Lenz. 

Zum Hintergrund: Im Rahmen der Umstellung auf das Bürgergeld sind die Regelsätze für Leistungsbezieher*innen im SGB II zum 01.01.2023 erhöht worden. So wurde beispielsweise der Regelsatz für Alleinerziehende und alleinlebende Erwachsene von 449 Euro auf 502 Euro angehoben. Beim Bürgergeld geht es aber nicht alleine um eine Erhöhung der Regelleistungssätze. So greifen weitere Teile der Reform ab dem 01.07.2023. Statt einer „Eingliederungsvereinbarung“ wird ein „Kooperationsplan“ mit den Bürgergeld-Beziehenden gemeinschaftlich erarbeitet und vereinbart. Für Thomas Lenz bedeutet dies aber real keine große Umstellung: „Die Beratung auf Augenhöhe ist bereits tägliche Praxis im Jobcenter Wuppertal“.

Ansprechpartner:

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Jobcenter Wuppertal AöR

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