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Meldung 02.06.2023

Zuschuss zur Mittagsverpflegung

Zuschuss zur Mittagsverpflegung - KiTa

Sollte Ihr Kind im kommenden KiTa-Jahr an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der KiTa teilnehmen, ist für eine Übernahme der Kosten ein entsprechender Nachweis erforderlich.

Im Bedarfsfall sollte der Kostennachweis rechtzeitig eingereicht werden.

Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie hier:

Die Vordrucke erhalten Sie ebenfalls in jeder Geschäftsstelle des Jobcenters Wuppertal.

Zuschuss zur Mittagsverpflegung - Schule

Für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in einer Schule ist kein gesonderter Nachweis erforderlich. Hierzu erhalten Sie ein entsprechendes Schreiben, welches Sie im Bedarfsfall beim Anbieter in der Schule vorlegen müssen.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Jobcenter Wuppertal AöR

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