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Jobcenter Wuppertal

Mit Chancenaufenthaltsrecht auch Bürgergeld möglich

Menschen, die das Chancenaufenthaltsrecht erteilt bekommen und aufgrund ihrer Lebenslage Anspruch auf SGB II-Leistungen haben, können beim Jobcenter Bürgergeld beantragen.

Das neue Chancenaufenthaltsrecht bietet Personen mit einer Duldung die Chance, Aufenthaltsstatus und Bleibeperspektive in Deutschland zu verbessern. 

Ab dem 01.01.2023 können Personen, die seit dem 31.10.2022 mindestens 5 Jahren in Deutschland leben und weitere Voraussetzungen erfüllen, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG erhalten. 

Die Ausländerbehörde prüft die Voraussetzungen für die Erteilung des Aufenthaltstitels und vergibt diesen für 18 Monate. In dieser Zeit müssen die Voraussetzungen für einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland erfüllt werden, wie beispielsweise Deutsch-Sprachkenntnisse ab dem Niveau A2 und Fortschritte bei der überwiegend eigenständigen Sicherstellung des Lebensunterhalts. Bei Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 104c AufenthG kann grundsätzlich ein Anspruch auf SGB II Leistungen bestehen. Wenn Bürgergeld gewährt wird, stehen alle Regelinstrumente der beruflichen Integration zur Verfügung. Bei der beruflichen Integration unterstützen die Integrationsfachkräfte.

Wenn Sie einen Antrag auf Bürgergeld stellen wollen

  • Leben Sie mit einer Person in einer Bedarfsgemeinschaft, die bereits Leistungen vom Jobcenter erhält, stellen Sie Ihren Antrag bitte der in gleichen Geschäftsstelle. Eine Übersicht über die Geschäftsstellen und die Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter dem folgenden Link:
  • Sonst stellen Sie Ihren Antrag bitte in der

    Geschäftsstelle 8
    Zebera
    Friedrich-Engels-Allee 28
    42103 Wuppertal
    gst8jobcenter.wuppertalde

Wenn Sie noch Fragen zur Zuständigkeit haben, wenden Sie sich bitte an unsere zentrale Hotline: 0202 747630

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Jobcenter Wuppertal AöR

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