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Für Arbeitgeber*innen

Zuschuss für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen

Wenn Unternehmen eine offene Stelle besetzen wollen, empfiehlt das Jobcenter motivierte Bewerber*innen und die passende Förderung. Zum Beispiel den Eingliederungszuschuss – eine individuelle finanzielle Unterstützung, die auf die Mitarbeitenden und den Arbeitsplatz abgestimmt ist.

Passende Unterstützung.

Jeder Mensch bringt andere Voraussetzungen mit: Manche finden sich schnell in ihrem neuen Job zurecht – andere müssen die notwendigen Kompetenzen erst wieder trainieren und benötigen eine längere Einarbeitung. Der Eingliederungszuschuss orientiert sich daher individuell an den beruflichen Fähigkeiten und Erfahrungen des neuen Mitarbeitenden.

Der Eingliederungszuschuss im Detail.

Die maßgeschneiderte Förderung richtet sich an Unternehmen, die Kunden*innen des Jobcenters einstellen, von denen zu Beginn des Arbeitsverhältnisses eine geringere Arbeitsleistung zu erwarten ist. Ihre Einarbeitung geht über das betriebsübliche Maß hinaus, weil sie noch nicht über die beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse verfügen, die die Arbeitgeber*innen von ihren künftigen Mitarbeitenden erwarten.

Finanzielle Förderung.

Die Förderhöhe und der Förderzeitraum orientieren sich immer an der Leistungsfähigkeit des neuen Beschäftigten sowie an den individuellen Anforderungen. So kann der Zuschuss 30 % des Arbeitsentgelts betragen und über drei Monate geleistet werden. In einem anderen Fall können es 50 % für sechs Monate sein. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine höhere Förderung möglich – zum Beispiel, wenn ein Unternehmen eine schwerbehinderte Person einstellt.

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