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Pressemeldung – 27.08.2019

Eigenanteil für Schulbücher wird erstattet

Wenn morgen die Schule wieder startet, bringen die meisten Schüler einen vollen Ranzen mit geliehenen Büchern mit nach Hause und es gibt Elternpost: Einige Bücher müssen die Eltern für ihre Kinder selbst anschaffen. Bisher wurden diese Kosten nicht gesondert erstattet. Doch das wird sich ab dem kommenden Schuljahr 2019/2020 in NRW ändern. Künftig wird der Eigenanteil für Schulbücher für Kinder und Jugendliche, die Leistungen vom Jobcenter beziehen, erstattet.

Investition in Bildung lohnt sich

„Jeder Euro, der in Bildung investiert wird, ist ein gut angelegter Euro“, so Thomas Lenz, Vorstandsvorsitzender des Wuppertaler Jobcenters. „Ich freue mich, dass wir mit der Erhöhung des Schulbedarfspaketes auf 150 Euro und der Übernahme des Eigenanteils für Schulbücher Familien künftig noch besser finanziell unterstützen können.“

Die Übernahme des Eigenanteils kann ab sofort beim Jobcenter beantragt werden. Bitte fügen Sie dem Antrag entsprechende Nachweise (zum Beispiel Schreiben der Schule) bei. 

Die Kosten für Taschenrechner, das an einigen Schulen verlangte Kopiergeld und weitere Kosten für Lernmittel gehören jedoch nicht zum Eigenanteil für Schulbücher. Diese Kosten sind weiterhin durch das Schulbedarfspaket abgedeckt.

Sollten Sie Fragen haben, stehen Ihnen Ihre gewohnten Ansprechpartner*innen in der Leistungsgewährung Ihrer Geschäftsstelle zur Verfügung.

Rechtssicherheit durch höchstrichterliche Entscheidung

„Die Kosten für Schulbücher sind zwar dem Grunde nach vom Regelbedarf erfasst, nicht aber in der richtigen Höhe, wenn keine Lernmittelfreiheit besteht“, heißt es im Urteil des Bundessozialgerichts vom 8. Mai 2019. „Daher sind Schulbücher für Schüler, die sie mangels Lernmittelfreiheit selbst kaufen müssen, durch das Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf nach § 21 Absatz 6 SGB II zu übernehmen“, entschied das Gericht.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Jobcenter Wuppertal

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